Platzordnung und Regeln für den Gästebetrieb

 

  1. Gäste, die erstmalig am offenen Training teilnehmen, melden sich bitte vor Beginn des Trainings bei einem der Trainer an.
  2. Die Parkplätze auf dem Gelände sind Vorstand und Trainern vorbehalten.
  3. Es besteht Rauchverbot auf den Übungsplätzen und im Vereinshaus. 
  4. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung, Fehlverhalten oder einem Verstoß gegen die Regeln im Gastbetrieb kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
  5. Bei Betreten des Vereinsgeländes sind immer Impfausweis und Versicherungsnachweis mitzuführen. Kein Zutritt für Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder Ungezieferbefall! Läufige Hündinnen können am Gastbetrieb nicht teilnehmen.
  6. Hinterlassenschaften der Hunde sind umgehend zu beseitigen und in dem dafür vorgesehen Behälter zu entsorgen. 
  7. Auf dem gesamten Gelände und im Vereinshaus sind Hunde an kurzer Leine zu führen. Das Ableinen der Hunde erfolgt nur nach Freigabe durch die Trainer. 
  8. Hunde mit erhöhtem Aggressionspotential sind vom Gästebetrieb ausgeschlossen.
  9. Das Training auf unserem Hundeplatz ist nur mit tierschutz-rechtlich zulässigen Halsbändern (kein Stachel-, Elektrohalsband etc.) gestattet. 
  10. Hunde dürfen nur unter Aufsicht durch den Hundeführer auf den Platz. Bei Verlassen des Platzes ist der Hund immer mitzuführen. 
  11. Das Buddeln, das Markieren von Übungs- und Spielgeräten und ein ununterbrochenes Bellen sind zu unterbinden.
  12. Bei einer Auseinandersetzung zwischen Hunden ist der Hundeführer dafür verantwortlich seinen Hund umgehend aus der Situation herauszuholen und anzuleinen.
  13. Für Personen- oder Sachschäden durch den Hund haftet der Hundehalter. Für die Beaufsichtigung von Kindern auf dem Gelände sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  14. Während der Gruppenarbeit und des Freilaufes dürfen Kinder unter 12 Jahren die Übungsplätze nicht betreten.